Für Tafel-Gäste

Für Tafel-Gäste

Das Angebot der Lehrter Tafel kann von jedem volljährigen Lehrter Bürger in Anspruch genommen werden, der

  • einen Arbeitslosengeldbescheid II (Hartz IV),
  • oder einen Sozialhilfebescheid,
  • oder einen Grundsicherungsbescheid,
  • oder einen Bescheid über Leistungen nach dem Asylgesetz,
  • oder einen Wohngeldbescheid
  • oder einen BAFÖG-Bescheid

vorlegen kann.

Für diesen Personenkreis stellen wir bei Vorlage einer der o.g. Bescheide sowie des Personalausweises oder Passes einen Tafelausweis aus. Der Tafelgast wählt einen Ausgabetag in der Woche.

Ausgabestelle
Die Lehrter Tafel hat in der Gartenstr. 6a / 6b ihre Ausgabestelle.

Dort findet jeden Dienstag in der Zeit von 11.00 – 13.00 Uhr auch die Registrierung von Neukunden statt.

Telefonisch können Sie uns an den Ausgabetagen unter 05132 / 8309896 erreichen.

Tafel Gartenstr.